Sybiraków 6, 46-200 Kreuzburg Polen : +48 774162017, Vertreter in Deutschland : (+49) 0591 3225 9999 WhatsApp +48602270566

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Ist das Arbeitsverhältnis wirklich legal?

Diese Frage ist leider berechtigt. Denn im Bereich der häuslichen Betreuung und Pflege spielt sich vieles bedauerlicherweise in einer rechtlichen Grauzone ab. Die von uns vermittelten Betreuungsleistungen sind jedoch absolut gesetzeskonform. Unsere Betreuungskräfte sind bei einem Unternehmen der Gulliver  beschäftigt. Sie bezahlen Steuern und Sozialabgaben und sind versichert. Ihr Einsatz in Deutschland ist über die europäische Dienstleistungsfreiheit geregelt und sie werden unter Berücksichtigung des Mindestlohns bezahlt.

Polnische Pflegekräfte für 24 Stunden Pflege und Seniorenbetreuung Legale " 24 h Pflege" durch Pflegehilfen aus Polen - Erfahrene polnische Pflegekräfte übernehmen die häusliche Pflege - auch Demenzbetreuung
Sie wünschen polnische Pflegekräfte für 24 Stunden häusliche Pflege? Dann sind Sie bei den Unternehmen Gulliver Unsere Seniorenbetreuung durch polnische Pflegekräfte als Alternative zum Pflegeheim macht bestmögliche Betreuung.
Mit der Erfahrung aus vielen Tausend Vermittlungen, den 39 engagierten Mitarbeitern im Hintergrund bieten wir Ihnen einen umfangreichen und professionellen Service. Schon innerhalb von 3-5 Werktagen vermitteln wir Ihnen eine polnische Pflegekraft und betreuen Sie dabei persönlich von Anfang an und während der gesamten Laufzeit des Vertrages. Wir vermitteln erfahrene und liebevolle Pflegekräfte aus Polen. Dies geschieht vollkommen legal im Rahmen der seit dem 1. Mai 2004 geltenden Bestimmungen der EU-Dienstleistungsfreiheit sowie der Arbeitnehmerfreizügigkeit seit 01. Mai 2011. Das Personal ist bei unserem Partner-Unternehmen in Polen angestellt und wird für das betreute Wohnen daheim nach Deutschland entsendet.

Der Leistungserbringer trägt ausnahmslos dafür Sorge, dass die Arbeitnehmer über eine gültige gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland versichert sind

Steuern und Sozialversicherung

(1) Der Leistungserbringer trägt ausnahmslos dafür Sorge, dass die Arbeitnehmer über eine gültige gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland versichert sind.

(2)  Der Leistungsgeber sorgt in jedem Fall dafür, dass eine zum Leistungsort beorderte Betreuerin Sozialversichert ist weist dies eine deutsche Sozialversicherung nach.Der Leistungserbringer trägt dafür Sorge, dass für die entsandten Kräfte eine ordentliche Lohnabrechnung unter Beachtung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen durchgeführt wird. Haftungshinweise: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.