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Persönliches Budget:

 

Menschen mit Behinderungen, denen ein Pflegegrad von 2 bis 5 zuerkannt wurde, haben Anspruch auf ein Persönliches Budget, das heißt auf Geldleistungen. Die Höhe der Geldleistung wird je nach Hilfebedürftigkeit ermittelt, d.h. von einigen bis 24 Stunden pro Tag. Die Geldleistung können von 5000 € bis 28000 € pro Monat betragen. Für viele Menschen ist das Persönliche Budget eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung zu Pflegediensten und anderen Sachleistungen. Darüber hinaus haben die meisten Menschen mit Behinderungen Anspruch auf zusätzliche Leistungen, um ihnen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass Menschen mit Behinderungen nach dem Arbeitgebermodell oder Dienstleistermodell selbst oder durch Fremdfirma ihr eigenes Assistenzteam zusammenstellen können. Kostenträger wie das Sozialamt, das Jugendamt und Krankenkassen überweisen den individuellen Geldbetrag als monatliche Geldleistung auf Ihr Konto.

 

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Unsere Firma bietet umfassende, kostenlose Unterstützung beim Ausfüllen sämtlicher Formulare und beim Einreichen der erforderlichen Unterlagen beim Amt in Ihrer Region, das für die Entgegennahme von Anträgen auf persönliche Budgets zuständig ist. Wir stellen für Sie kostenlos qualifiziertes Personal ein – Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir kümmern uns zu 100% um Ihre Angelegenheit – kostenfrei, denn das Wohl des Patienten steht bei uns an erster Stelle.

Selbstbestimmtes Leben

Bei den beiden Beschäftigungs- Modellen können Sie Ihre Arbeitskräfte selbst frei auswählen oder auswählen lassen. Es gibt nur wenige Einschränkungen. So können Sie nicht Ihren Ehegatten, Ihre eigenen Kinder oder Ihre Eltern im Rahmen des Persönlichen Budgets einstellen. In der Regel bestehen jedoch keine Bedenken, entferntere Verwandte, Nachbarn oder auch Freunde zu beschäftigen. Grundsätzlich müssen Ihre Arbeitskräfte keine besondere Qualifikation vorweisen. Eine einfache Anlernung ist ausreichend. Je nach Ihrer Behinderung müssen jedoch in Ausnahmefällen wie bei "Intensivpatienten" besondere Qualifikationsanforderungen an einen Arbeitnehmer gestellt werden.

Als Arbeitgeber oder im Dienstleistermodell bestimmen Sie auch die Arbeitszeiten nach Ihren eigenen Wünschen. So wird eine Körperpflege in der Regel morgens und eine Begleitung bei Theaterbesuchen eher abends notwendig sein.

Breites Leistungsspektrum durch das Persönliche Budget

Sie haben unterschiedliche Leistungsansprüche im Rahmen des Persönlichen Budgets. Das Leistungsspektrum umfasst Pflegeassistenz, Haushaltsassistenz, Arbeitsassistenz, Schulassistenz, Freizeitassistenz und Elternassistenz. Aus all diesen Einzelkomplexen wird in Abhängigkeit von Ihren Wünschen und Ihren gesundheitlichen Möglichkeiten ein Gesamtanspruch ermittelt.

Im Arbeitgebermodell agieren Sie mit allen Rechten und Pflichten eines Arbeitgebers. Sie erstellen die Dienstpläne, Arbeitszeiten, Lohnabrechnungen und führen die steuerlichen, kranken, sozialen und Renten Beiträge ab.

Im Dienstleistermodell wird diese Arbeit Ihnen durch externen Pflegedienst abgenommen.

 

Das "Dienstleister"-Modell bezieht sich auf einen sehr einfachen und transparenten Ansatz zur Bereitstellung persönlicher Assistentendienste für Menschen, die Pflege benötigen. In diesem Modell unterzeichnet der Patient einen Vertrag mit dem Dienstleister, der den persönlichen Assistentendienst bereitstellt. Anstatt Betreuer direkt einzustellen, ist das externe Unternehmen der Arbeitgeber für die Mitarbeiter, die Pflegedienste für den Patienten erbringen. Eine solche Organisation der Dienstleistungen erleichtert die Pflegeleistungen und die Verwaltung der Kosten.
Der Prozess beginnt mit der Einreichung eines Antrags durch die hilfsbedürftige Person beim Amt zur Finanzierung der Kosten für den persönlichen Assistenten. In diesem Antrag gibt der Patient das Unternehmen an, das das geeignete Personal für die Erbringung von persönlichen Assistentendiensten für ihn beschäftigen wird. Dies ist eine effektive Art der Organisation der Pflege, die es ermöglicht, denjenigen, die sie benötigen, angemessene Hilfe zukommen zu lassen, und gleichzeitig die Belastungen und Komplikationen für den Patienten zu minimieren.

 

Pflegeassistenz

 

Die Pflegeassistenz umfasst die grundpflegerische und kleinere medizinische Versorgung. Zur Grundpflege gehören Duschen, Baden, Rasieren, An- und Auskleiden, Betten, Hilfe bei der Ernährung, Toilettengänge usw.

Häusliche Krankenpflege

Wenn erforderlich, gibt es auch Leistungen zur Überwachung von Infusionen oder Vitalparametern, beim Wechsel des Katheters, der Blutdruck- und Blutzuckermessung, bei der Wundversorgung usw.

Arbeitsassistenz

Arbeitende Menschen mit Behinderungen können sich durch Arbeitsassistenz in den Arbeitsalltag integrieren und ihre Teilhabe am Arbeitsleben sichern. Der Zugang zum Arbeitsplatz, das Kopieren von Unterlagen, das Ablegen von Unterlagen und viele andere Aufgaben können durch Arbeitsassistenz problemlos erledigt werden.

Schulassistenz

Schüler mit Behinderungen können durch Schulassistenz einen barrierefreien Zugang zum Schul- und Kitaleben erhalten und Mobilität genießen, da diese für eine gleichberechtigte Teilhabe am Bildungssystem unerlässlich sind. Darüber hinaus steht ihnen je nach Bedarf Unterstützung beim Lernen oder bei der Kommunikation zur Verfügung.

Freizeitassistenz

Die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, Hobbytätigkeiten und andere Freizeitaktivitäten, für die viele Pflegebedürftige eine unterstützende Begleitung benötigen, werden im Rahmen des Persönlichen Budgets finanziert. Freizeitassistenz gibt es nicht nur für Kinobesuche oder Theaterbesuche, sondern auch für lange Ausflüge und Urlaub.

Wie bekomme ich das Persönliche Budget?

Zunächst muss ermittelt werden, welcher Leistungsträger für das Persönliche Budget zuständig ist. Dieses muss schriftlich beim jeweiligen Leistungsträger beantragt werden.

Es gibt keine einheitlichen Antragsformulare. Ein einfaches Schreiben genügt. Das Gesetz und die Rechtsprechung verlangen jedoch die Einhaltung von Mindestanforderungen an einen ordnungsgemäßen Antrag.

Es versteht sich von selbst, dass die Behinderung benannt und durch Gutachten des MDK oder/und ärztliche Unterlagen nachgewiesen werden muss. Der Antrag muss auch die eigenen Vorstellungen über den beantragten Leistungsumfang und viele weitere Informationen enthalten.

Auf der Grundlage eines vernünftig gestellten Antrags muss der Leistungsträger aktiv werden und Ihren konkreten Bedarf selbst ermitteln. Nach der Bedarfsermittlung schließt der Leistungsträger mit Ihnen eine "Zielvereinbarung" ab. Inhalt dieser Vereinbarung sind neben einer Beschreibung von gegenseitigen Rechten und Pflichten vor allem auch Festlegungen zur Höhe des Ihnen zustehenden und monatlich auszuzahlenden Betrags des Persönlichen Budgets. Der Betrag umfasst neben dem Lohn und allen Nebenabgaben des Lohns auch zusätzliche Beträge für die Urlaubszeiten des Arbeitnehmers, Verwaltungskosten usw.

Selbstverständlich müssen alle an Sie gezahlten Beträge zweckgebunden, d. h. für die Leistungen, wie sie in der Zielvereinbarung zwischen dem Leistungsträger, Ihnen und den Dienstleister vereinbart sind.

 

Wo kann man einen Antrag auf ein Persönliches Budget stellen?

Direkt über oder bei den unten angegebenen Trägern.

Die Rehabilitationsträger haben in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt eine gemeinsame Servicestelle eingerichtet. Dort kann man einen Antrag auf Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets stellen.
Einen Antrag kann man auch stellen bei:
• der Krankenkasse,
• der Pflegekasse,
• dem Rentenversicherungsträger,
• dem Unfallversicherungsträger,
• dem Träger der Alterssicherung der Landwirte,
• dem Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge,
• dem Jugendhilfeträger,
• dem Sozialhilfeträger,
• dem Integrationsamt sowie
• der Agentur für Arbeit.

Unsere Firma bietet umfassende, kostenlose Unterstützung beim Ausfüllen sämtlicher Formulare und beim Einreichen der erforderlichen Unterlagen beim Amt in Ihrer Region, das für die Entgegennahme von Anträgen auf persönliche Budgets zuständig ist. Wir stellen für Sie kostenlos qualifiziertes Personal ein – Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir kümmern uns zu 100% um Ihre Angelegenheit – kostenfrei, denn das Wohl des Patienten steht bei uns an erster Stelle.