Sybiraków 6, 46-200 Kreuzburg Polen : +48 774162017, Vertreter in Deutschland : (+49) 0591 3225 9999 WhatsApp +48602270566

  • 99

 

PALLIATIVPFLEGE ZUHAUSE – WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN?

Die Palliativpflege ist weit mehr als eine medizinische Versorgung. Sie erfolgt ganzheitlich und betreut den Todkranken, wie auch die Angehörigen. Der Leidensweg eines Patienten kann sich über Jahre hinwegziehen. Die letzten Jahre, Monate, Wochen und Tage in dem eigenen Zuhause zu verbringen ist für viele Palliativpatienten der größte Wunsch. Laut Gesetz hat in Deutschland seit 2007 jeder Todkranke das Recht daheim bis in den Tod palliativ versorgt zu werden. Dieses Gesetz umzusetzen ist die Pflicht der Krankenkassen.

FÜR STERBENDE UND ANGEHÖRIGE IST DIE PALLIATIVPFLEGE ZUHAUSE EINE BEREICHERUNG

Zur Betreuung eines Palliativpatienten braucht es Zeit. Eine schnelle Versorgung durch einen Pflegedienst ist weder aus medizinischer, noch aus menschlicher Sicht möglich. Während die Familie und Angehörigen den Palliativpatienten aufmuntern und oft nicht wissen, wie sie mit der Situation umgehen sollen, sind ausgebildete Pflegekräfte für den Todkranken da. Sie werden zur Vertrauensperson und entlasten Familie und Angehörige enorm. Sorgen dafür, dass der Sterbende nicht wieder in das Krankenhaus muss, nehmen ihm so gut wie möglich die Schmerzen und ermöglichen es friedliche Zuhause zu sterben.

24-STUNDEN-PFLEGEKRAFT FÜR PALLIATIVPATIENTEN

Ist eine Rundum-Betreuung des Todkranken erforderlich, braucht es ein multiprofessionelles Team, um die ambulante Betreuung Zuhause sicherzustellen. Mindestens ein Mediziner/in, ein Pfleger/in sind erforderlich. Ebenfalls sollten Seelsorger oder Psychologen das Palliative-Care-Team unterstützen. Die 24-stündige Bereitschaft und Erreichbarkeit ist unerlässlich um eine unnötige Krankenhauseinweisung zu verhindern. Eine privat.  Pflege kann in dieser Phase für den Sterbenden, die Angehörigen und die Familie eine große Entlastung sein. Mit dem Fachwissen und der Erfahrung kann sie die 24-Stunden-Basisbetreuung übernehmen. Gerne informieren wir Sie umfassend über die Möglichkeiten einer privaten Pflegekraft im Bereich der Palliativpflege

WANN ÜBERNIMMT DIE KRANKENKASSE DIE KOSTEN FÜR DIE PALLIATIVPFLEGE ZUHAUSE?

Leidet der Patient/die Patientin an einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung, dass dadurch die Lebenserwartung auf Tage, Wochen, oder Monate begrenzt ist, kann der Arzt eine SAPV (spezialisierte ambulante Palliativversorgung) verordnen. Bei Kindern wird diese in der Regel einfacher genehmigt. Hier kann auch bei einer längeren Lebensprognose die Palliativpflege Zuhause erfolgen. Die Palliativpflege muss möglich und notwendig sein. Manchmal ist ein Krankenhausaufenthalt nicht zu vermeiden. In anderen Fällen kann die Leistung eines Pflegedienstes genügen. Eine individuelle Prüfung ist immer erforderlich. Die ambulante Palliativpflege und Palliativversorgung muss von dem zu betreuenden Arzt des Patienten verordnet werden. Auch Verordnungen von Krankenhausärzten werden akzeptiert, allerdings nur für einen maximalen Zeitraum von sieben Tagen.

WELCHE KOSTEN ÜBERNIMMT DIE KRANKENKASSE BEI DER PALLIATIVPFLEGE?

Die für die Palliativpflege anfallenden Kosten, für die palliativmedizinische Versorgung durch den Hausarzt, durch einen niedergelassenen Schmerztherapeuten oder Palliativmediziner, übernimmt die Krankenkasse. Ebenfalls übernimmt die Krankenkasse die häusliche palliative Krankenpflege. Wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zusätzlich Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung festgestellt, werden Leistungen durch die Pflegeversicherung beigesteuert. Für mindestens sieben Tage, nach Beantragung für die Länge des erforderlichen Zeitraums, werden bei der Palliativpflege die Kosten für ärztlich verordnete spezialisierte ambulante Palliativversorgung durch die Krankenkasse übernommen. Das vorrangige Ziel der Palliativpflege ist es, den Patienten ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in seiner vertrauten Umgebung zu ermöglichen.

Symptomkontrolle durch Pflegende: jetzt per Rezept

Ärzte können im Rahmen der häuslichen Krankenpflege die Symptomkontrolle bei Palliativpatienten verordnen. Einer Vorgabe aus dem Hospiz- und Palliativgesetz folgend hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Regelungen für die häusliche Krankenpflege entsprechend angepasst. Das Bundesgesundheitsministerium hat diese Richtlinie nicht beanstandet, sodass die Regelungen damit nun in Kraft gesetzt sind.

"Die Erweiterung der Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie des G-BA ist begrüßenswert. Die Symptomkontrolle ist bei Pflegefachpersonen richtig verortet", kommentiert Dr. Markus Mai, der Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, die Novellierung der Richtlinie. Aufgrund des direkten Kontakts zu den Patientinnen und Patienten könne so schnell gehandelt werden.

Abgrenzung zu spezialisierter ambulanter Palliativversorgung

Bei der Symptomkontrolle sollen Krankheitszeichen und Begleiterscheinungen möglichst schnell erkannt und behandelt werden. Dies geschieht in enger Abstimmung zwischen Pflegekraft und dem verordnenden Arzt. Sie soll insbesondere bei Schmerzsymptomatik, Übelkeit, Erbrechen, pulmonalen oder kardialen Symptomen und Obstipation sowie bei exulzerierenden Wunden erfolgen. Die Symptomkontrolle umfasst aber auch die Krisenintervention zum Beispiel bei Krampfanfällen, Blutungen oder akuten Angstzuständen.

Die Anpassung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie war am 15. März vom G-BA beschlossen worden. Darin ist auch eine eindeutige Abgrenzung zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) vorgesehen. Bei Patienten, die bereits Leistungen der SAPV erhalten, ist eine Verordnung der "Symptomkontrolle bei Palliativpatienten" nicht möglich.

Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Ebenfalls übernimmt die Krankenkasse die häusliche palliative Krankenpflege. Wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zusätzlich Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung festgestellt, werden Leistungen durch die Pflegeversicherung beigesteuert.

Für mindestens sieben Tage, nach Beantragung für die Länge des erforderlichen Zeitraums, werden bei der Palliativpflege die Kosten für ärztlich verordnete spezialisierte ambulante Palliativversorgung durch die Krankenkasse übernommen.